Trauerhilfe Wünsche

Soforthilfe

Was muss bei einem Trauerfall getan werden?

Sollte sich der Trauerfall in der Wohnung ereignen, muss sofort der nächste erreichbare Arzt
verständigt werden. In der Regel stellt der Hausarzt die Todesbescheinigung aus.

Haben Sie den Arzt verständigt, sollten Sie dann mit uns Verbindung aufnehmen.

Wenn der Trauerfall in einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim eintritt,
werden Sie von der jeweiligen Einrichtung informiert.

Auch in diesem Fall nehmen Sie mit der Trauerhilfe ihres Vertrauens Verbindung auf.
Daraufhin übernehmen wir die Überführung in unsere Einrichtung.

Sie erreichen uns Tag und Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen

Oschatz Tel. 03435/921852
Riesa Tel. 03525/7787359